Kosten
Rückerstattung
des Honorars
bei ernährungs
medizinischen Beratungen
Grundlegend sehen die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich leider keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.
Ausnahme: Selbständige Unternehmer
Für die Antragstellung des Gesundheitshunderters oder des ist eine Vorsorgeuntersuchung oder die Teilnahme am Programm Selbständig gesund notwendig.
Für den Gesundheitshunderter Junior ist eine jährliche Vorsorgeuntersuchung (Gesundheitscheck-Junior) nachzuweisen
![Rückerstattung](https://mehr-bauchgefuehl.at/wp-content/uploads/2023/05/gesundheitshunderter.jpg)